Wir möchten eine bestätigte Richtigstellung kund geben:

Die Ausnahmeregelung, dass die Einreise von Haustieren im Beisein der Besitzer erleichtert wurde, ist korrekt. Jedoch VORSICHT:
Die Einreise von Haustieren nach Österreich ohne Besitzer ist nicht vereinfacht worden und es sind die normalen Einreisebestimmungen des Drittstaats gültig.
Evakuierte Hunde und Katzen aus ukrainischen Tierheimen dürfen nur mit vollständigen Papieren und Attesten nach Österreich gebracht werden:
1. A) Aus allen Drittstaaten ist die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Jedes Tier muss gekennzeichnet sein
Jedes Tier muss gegen Tollwut geimpft sein und diese Impfung muss gültig sein
Für jedes Tier muss eine Tiergesundheitsbescheinigung mit Bestätigung der serologischen Tollwutuntersuchung vorgelegt werden
Für jedes Tier muss eine Erklärung gemäß Artikel 25 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vorgelegt werden. Diese Erklärung muss in Deutsch und Englisch ausgestellt sein und in DRUCKSCHRIFT ausgefüllt werden. Das Muster für diese Erklärung ist in der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 in Anhang IV Teil 3 festgelegt
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, hat ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen ein Mindestalter von 7 Monaten.
https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import/lebende-tiere/reiseverkehr
Quelle: https://www.bavg.gv.at/einfuhr-import/lebende-tiere/reiseverkehr