Kastrationen verhindern nicht nur Tierleid, sondern sind gesetzlich verpflichtend.
Liebe Tierfreunde! Liebe Landwirte! Liebe Katzenbesitzer!
Wussten Sie, dass Katzen ….
- bereits ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif werden?
- 2-3 Würfe pro Jahr bekommen können?
- 3-6 Kitten pro Wurf werfen können?
Helfen Sie mit – lassen Sie Ihre Katze/n kastrieren. Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin kann Ihnen zu diesem Routineeingriff alle Fragen beantworten.
Streunerkatzen
Sie haben Katzen gesehen, die niemanden gehören und nicht kastriert sind? Bitte kontaktieren Sie uns!
Hilfe gesucht: Wir suchen ehrenamtliche Leute, die uns helfen Streunerkatzen einzufangen und diese zum nächstgelegenen Tierarzt zu bringen. Bitte kontaktieren Sie uns!

Nach 5 Jahren ca. 13.000 Katzen!
Rechtliches
Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben, müssen von einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden.[2. THVO, Anl.1, Pkt 2, Abs. 10]
Kastrationspflicht für:
- Katzen mit Freigang (seit 2005)
- Katzen in bäuerlicher Haltung (seit 2016)
Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Zuchtkatzen sind zum Zwecke deren Identifizierung in der Heimtierdatenbank zu registrieren und bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro.
Sie haben eine Streunerkatze gefunden oder benötigen Hilfe bei Ihren eigenen Katzen in bäuerlicher Haltung? Bitte diese Anfrage ausfüllen:
Sie wollen unser Projekt unterstützen? Wir freuen uns über jede kleine Hilfe!
Unser Spendenkonto:
Volksbank Steiermark AG
Inhaber: dogs lives matter
IBAN: AT57 4477 0193 9386 0000
BIC: VBOEATWWGRA
Betreff: Kastrationen
PAYPAL: info(AT)dogs-lives-matter.at

