Kastrationsprojekt

Kastrationen verhindern nicht nur Tierleid, sondern sind gesetzlich verpflichtend.

In der Steiermark startet ein Streunerkatzen-Kastrationsprojekt um weiteres Tierleid zu vermindern:

Nach 5 Jahren ca. 13.000 Katzen!

Rechtliches

Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben, müssen von einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden.[2. THVO, Anl.1, Pkt 2, Abs. 10]

Kastrationspflicht für:

Ausgenommen von der Kastrationspflicht sind Tiere, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Zuchtkatzen sind zum Zwecke deren Identifizierung in der Heimtierdatenbank zu registrieren und bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro.


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Unser Spendenkonto:
Volksbank Steiermark AG
Inhaber: dogs lives matter
IBAN: AT57 4477 0193 9386 0000
BIC: VBOEATWWGRA

Betreff: Kastrationen

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