Bewilligung nach §31 Tierschutzgesetz von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld !

Wir dürfen verlautbaren, dass wir mit April 2021 die Bewilligung der Betriebsstätte erhalten haben und somit die Erlaubnis haben, Hunde & Katzen aus dem In- und Ausland in Not zu helfen, aufzunehmen, zu inserieren und an Bestplätze zu vermitteln.

BEWILLIGUNG gem. § 31 (1) TSchg und der neuen TS-Sonderhaltungsverordnung